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Eheschutzbegehren: Alles was wichtig ist
Eheschutzbegehren
Das Eheschutzbegehren ist ein gerichtliches Verfahren in der Schweiz, mit dem die Folgen einer Trennung geregelt werden können, wenn sich die Ehegatten nicht selbst einigen können.
Mögliche Anträge betreffen …
… Wohn- und Aufenthaltsregelung, Unterhaltsregelungen, Obhuts- und Besuchsregelungen, Schutzmassnahmen z.B. bei häuslicher Gewalt, vorläufige Vermögensaufteilung
Vor Gericht ohne Anwaltszwang
Das Eheschutzverfahren wird beim zuständigen Bezirks- oder Kreisgericht am Wohnort eines der Ehegatten eingereicht. Das Eheschutzverfahren wird durch eine Verfügung abgeschlossen.
Gebühren
Für eine Eheschutzverfahren fallen Gerichtsgebühren – in der Regel – im Minimum CHF 1’000 an, die sich die Parteien je zur Hälfte teilen.
Einstweilige Massnahmen
Die vom Gericht getroffenen Massnahmen sind vorläufig und können im Falle einer Scheidung durch endgültige Regelungen ersetzt werden.
Bei Fragen, einfach anrufen
Trennung, Scheidung oder Eheschutzbegehren? Wir kennen uns aus, wissen Bescheid und helfen gerne! Bei Fragen rufen Sie uns an.
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Sehr kompetente und menschliche Beratung. Mir wurde zugehört und mein Anliegen ernst genommen. Die E-Mail Bestätigung war hilfreich.
Peter S. (kaufmännischer Angestellter)

Meine Fragen wurden ohne Umschweife kompetent und professionell beantwortet. Das war echt hilfreich. Vielen Dank – ich komme sicher wieder!
Vreny B. (Primarlehrerin)

Kurz und bündig haben Sie mir am Telefon den Weg aufgezeigt, wie wir uns mit oder ohne ein Eheschutzbegehren trennen können. Top!!
Viktor N. (Verkäufer)

Ihre Beratung am Telefon in Sachen Trennung / Eheschutzbegehren war spitze. Ich werde mich bei weiteren Rechtsfragen gerne wieder melden.
Andreas N. (Teamleiter)
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